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Startseite Der ÖHSV Geschichte/Chronik Allgemeine Informationen zu den Heeressportvereinen

Allgemeine Informationen zu den HSV

Die Heeressportvereine (HSV) - ordentliche Mitglieder eines HSLV - sind Vereine mit
"eigener Rechtspersönlichkeit und Finanzhoheit" und sind verpflichtet,
1. den Soldaten der jeweiligen Garnison eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung im
Rahmen ihrer Möglichkeiten anzubieten.
2. den Sport in unseren Garnisonen/Kasernen zu verbreiten. Den Wettkampfbetrieb für
alle Soldaten zu organisieren, inhaltlich zu gestalten und sie in den
Wettkampfprozeß einzubinden.
3. die militärischen Sportarten quantitativ und qualitativ zu fördern und
4. das Tempo der körperlichen Leistungsentwicklung der Soldaten zu beschleunigen.


Schließlich ist Heeressport nicht Selbstzweck, sondern ein wichtiger Beitrag zur körperlichen
und charakterlichen Erziehung. Arbeit am Menschen schlechthin. Er erfüllt eine wichtige
Funktion im Dienst am Menschen und der Gemeinschaft, der in all seinem Tun das große Ziel
verfolgt, den Gedanken der Landesverteidigung in der Bevölkerung auf dem "Wege des
Sports"
zu vertiefen.


Für sie haben die Statuten des territorial zuständigen HSLV, sowie Geschäftsordnung,
verbindlichen Charakter.


Grundsätzlich pro Garnison nur 1 HSV

Grundsätzlich hat der Verbandsvorstand und Verbandspräsidium des ÖHSV festgelegt,
• dass der Sitz eines HLSV an die jeweiligen Landeshauptstadt, bzw. Sitz des territorial
zuständigen Militärkommando, und
• der Sitz eines HSV an einen Garnisonsort gebunden sein muß und es soll pro Garnison
nur 1 HSV seine Tätigkeit ausüben.
In Ausnahmefällen können 2 oder mehrere HSV - auch Zweigvereine - in einer Garnison
bestehen.


Bezüglich Neuaufnahme von HSV in Garnisonen, in denen bereits ein HSV besteht, hat der
Verbandsvorstand des ÖHSV am 10 12 1984 "einstimmig" beschlossen:
1. In Bezug auf Neuaufnahme von HSV in Garnisonen, in denen bereits ein HSV
besteht, bzw. wenn sich aus diesem eine Sektion selbständig machen möchte (z.B. als
Zweigverein), wird der Verbandsvorstand des HSLV bei Antrag - soweit kein
schriftliches Einverständnis des bereits bestehenden HSV vorliegt - in der
nächstfolgenden Vorstandssitzung beide Teile hören und anschließend den
notwendigen Beschluß fassen.
2. Die Aufnahme von Mitgliedern (HSV/Zweigvereine) obliegt alleine dem
Verbandsvorstand des HSLV und ist gemäß den Verbandsstatuten keine
Angelegenheit der Jahreshauptversammlung.
3. Der Verbandsvorstand des HSLV hat seine Entscheidung in dieser Hinsicht nur im
Interesse des gesamten Heeressports zu treffen.


Sektionen der HSV
HSV-Sektionen sind fachspezifische Unterteilungen der HSV und stellen KEINE eigene
Rechtspersönlichkeit und Finanzhoheit
dar. Für sie gelten die genehmigten Vereinsstatuten
im vollen Umfang.
Rechtsverbindliche und finanzielle Vereinbarungen der Sektionen dürfen NUR mit
Zustimmung des jeweiligen Vereinsvorstandes abgeschlossen werden.
In fachspezifischen Angelegenheiten kann eine Sektion direkt den Bundesfachwart (BFW)
des ÖHSV, bzw. Landesfachwart (LFW) des HSLV, sowie Landessport-Fachverband, direkt
befassen. Der Vereinsvorstand ist hiervon nachweislich in Kenntnis zu setzen.
Zweigvereine
Ein Zweigverein steht zu einem Hauptverein (HSV) in einem bestimmten, in den Statuten
verankerten Abhängigkeitsverhältnis und damit in einer Art von Unterordnung; jedenfalls
setzt ein Zweigverein den Bestand eines Hauptvereines - sprich "HSV" - voraus.
Zweigvereine liegen dann vor, wenn bestimmte Sektionen des HSV (z.B. Sektion an einem
anderen Ort/Garnisonsbereich) eine organisatorische Selbständigkeit besitzen, ihre
Organträger selbst bestimmen, eine eigene Versammlungstätigkeit und eigene Aktivitäten
entfalten sowie eine finanzielle Selbständigkeit genießen.


Trotz enger Verbindung zwischen Haupt- und Zweigverein genießen diese eine eigene
rechtliche Selbständigkeit als juristische Person
. Damit verbunden ist auch eine eigene
Finanzhoheit der Zweigvereine
.
Die Gründung von Zweigvereinen ist vom Einverständnis des Hauptverein abhängig.