EHRENMITGLIEDER des OEHSV
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Gemäß § 4 der dzt. geltenden Verbandsstatuten des ÖHSV, gliedert sich die Mitgliedschaft in
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ordentliche Mitglieder, das sind die Heeressport-Landesverbände (HSLV);
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außerordentliche Mitglieder, das sind physische und juristische Personen, deren Mitarbeit im Interesse des Verbandes liegt und
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Ehrenmitglieder. Das sind Personen, die sich besondere Verdienste um den österreichischen Heeressport erworben haben.
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Ihre Aufnahme ist aufgrund eines begründeten Antrages eines ordentlichen Mitgliedes, bzw. eines Mitgliedes des Verbandsvorstandes, an die Zustimmung des Verbandstages gebunden.
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Aus dem Ansuchen muss die Zustimmung des jeweiligen HSLV – in dem der zu Ehrende seinen ordentlichen Wohnsitz, bzw. Wirkungskreis hat – hervorgehen.
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Der Verbandstag hat über dieses nach Anhören ohne Verzug mit einfacher Mehrheit zu entscheiden und der Beschluss ist durch das Verbandspräsidium dem zu Ehrenden in schriftlicher Form mit der Frage mitzuteilen, ob er bereit ist, die Ehrenmitgliedschaft anzunehmen. Selbstverständlich kann ihnen wegen unehrenhafter oder anderer Handlungen (§ 6 der Verbandsstatuten), die gegen die Interessen des Verbandes, statutenwidrigen Verhaltens oder der umfassenden Landesverteidigung gerichtet sind, auf Antrag des Verbandsvorstandes diese beim nächstfolgenden Verbandstag aberkannt werden.
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Ehrenmitglieder übernehmen keine finanziellen Verpflichtungen. Sie sind vom aktiven sowie passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Haben jedoch das Recht, an allen Verbandsveranstaltungen des ÖHSV teilzunehmen und sind hierzu in gebührender Form durch das Verbandspräsidium einzuladen.
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Soweit die statutarische Lesensart.
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Dzt. werden als EHRENMITGLIEDER des ÖHSV geführt:
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Gen i.R. Karl MAJCEN
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Gen i.R. Dr. Friedrich HOETZL
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Gen i.R. Mag. Roland ERTL
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GenMjr i.R. Rudolf STRIEDINGER
Bgdr i.R. Ewald ANGETTER
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Oberst i.R. Helmut REISINGER
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HR ADir i.R.Obst aD Bruno BINDER
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RegRat ADir i.R. Kurt AHAMMER
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Vzlt i.R. Franz MAIER
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Vzlt i.R. Hans-Jürgen LENERT
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