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Gemäß
§ 4 der dzt. geltenden Verbandsstatuten des ÖHSV, gliedert
sich die Mitgliedschaft in
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ordentliche
Mitglieder, das sind die Heeressport-Landesverbände (HSLV);
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außerordentliche
Mitglieder, das sind physische und juristische Personen, deren Mitarbeit
im Interesse des Verbandes liegt und
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Ehrenmitglieder.
Das sind Personen, die sich besondere Verdienste um den österreichischen
Heeressport erworben haben.
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Ihre
Aufnahme ist aufgrund eines begründeten Antrages eines ordentlichen
Mitgliedes, bzw. eines Mitgliedes des Verbandsvorstandes, an die Zustimmung
des Verbandstages gebunden.
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Aus
dem Ansuchen muss die Zustimmung des jeweiligen HSLV – in dem
der zu Ehrende seinen ordentlichen Wohnsitz, bzw. Wirkungskreis hat
– hervorgehen.
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Der
Verbandstag hat über dieses nach Anhören ohne Verzug mit
einfacher Mehrheit zu entscheiden und der Beschluss ist durch das
Verbandspräsidium dem zu Ehrenden in schriftlicher Form mit der
Frage mitzuteilen, ob er bereit ist, die Ehrenmitgliedschaft anzunehmen.
Selbstverständlich kann ihnen wegen unehrenhafter oder anderer
Handlungen (§ 6 der Verbandsstatuten), die gegen die Interessen
des Verbandes, statutenwidrigen Verhaltens oder der umfassenden Landesverteidigung
gerichtet sind, auf Antrag des Verbandsvorstandes diese beim nächstfolgenden
Verbandstag aberkannt werden.
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Ehrenmitglieder
übernehmen keine finanziellen Verpflichtungen. Sie sind vom aktiven
sowie passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Haben jedoch das Recht, an
allen Verbandsveranstaltungen des ÖHSV teilzunehmen und sind
hierzu in gebührender Form durch das Verbandspräsidium einzuladen.
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Soweit die statutarische Lesensart.
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Dzt. werden als EHRENMITGLIEDER des ÖHSV geführt:
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Gen
i.R. Karl MAJCEN
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Gen i.R. Dr. Friedrich HOETZL
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Gen i.R. Mag. Roland ERTL
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GenMjr i.R. Rudolf STRIEDINGER
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Oberst i.R. Helmut REISINGER
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HR ADir i.R.Obst aD Bruno BINDER
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RegRat ADir i.R. Kurt AHAMMER
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Vzlt i.R. Franz MAIER
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Vzlt i.R. Hans-Jürgen LENERT