Richtlinien und Termine für Subventionen

Subventionen beantragen und abrechnen

Der ÖHSV erhält jährlich eine Förderung des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Ein nicht unwesentlicher jährlicher Betrag wird von unserem Sponsor, der EA Generali Versicherung AG zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren wird eine Verbandsumlage pro Mitglied eingehoben.

(zurzeit € 2,00 pro Mitglied)

Alle Förderungsgelder müssen im vollen Umfang gemäß den Förderungsrichtlinien des ÖHSV nachgewiesen werden.

Ablauf der Antragstellung bis zur Prüfung der Belege

  1. Förderanträge bis Termin 31.10. (Eingang ÖHSV für das Folgejahr),

Ausnahme Sondersubventionen für unvorhersehbare Belastungen (Antragstellung ganzjährig)

  1. Prüfung und Zusammenfassung der Anträge durch das Präsidium
  2. Erstellung eines Vorschlages für die Verteilung der Fördermittel
  3. Beschlussfassung durch den Vorstand des ÖHSV bei der 1. VS des laufenden Finanzjahres
  4. Mitteilung an den Förderwerber über die Höhe der zugesprochenen Förderhöhe
  5. Abrechnung durch den Förderwerber bis spätestens 30.11 des laufenden Finanzjahres mittel Einschreiben an die Adresse, welche am Zuweisungsblatt angegeben ist
    • Originalbelege
    • Kontoauszüge
    • Angabe von Kontaktdaten für Rückfragen im Zuge der Vorprüfung
  6. Vorlage der gesamten Abrechnung an die Budgetabteilung
  7. Prüfung durch die BHAG des Bundes
  8. Erstellung eines Prüfberichtes durch die BHAG des Bundes
  9. Rückgabe der Belege an den ÖHSV
  10. Rückgabe der Originalbelege an die Förderwerber

Subventionsarten

  1. Förderung Allgemein
  2. Jugendförderung
  3. Sondersubvention
  1. Förderung Allgemein (planbares Vorhaben/Ausgaben für Folgejahr)
  • Antragstellung:

Termin 31. Oktober (Eingang ÖHSV für das Folgejahr)!

  • Wer ist berechtigt Anträge zu stellen
    • Heeressportlandesverbände
    • Heeressportvereine
    • Bundesfachwarte
  • Voraussetzung
    • Antragsformular (Finanzplan)
    • Beilage Stammdatenblatt
  1. Jugendförderung (planbares Vorhaben/Ausgaben für Folgejahr)
  • Antragstellung:
  • Termin 31.10. Eingang ÖHSV für das Folgejahr!
  • Anspruchsberechtigt sind jugendliche welche im Förderjahr ihr 18 Lebnesjahr vollenden (Ausnahme Fallschirmspringen 21. Lebensjahr).
  • Wer ist berechtigt Anträge zu stellen
    • Heeressportvereine
    • Bundesfachwarte
  • Voraussetzung
    • Antragsformular (Finanzplan)
    • Beilage Stammdatenblatt
  1. Sondersubventionen (unplanbare Ausgaben für laufende Finanzjahr)
  • Antragstellung:
  • Ganzjährig!
  • Wer ist berechtigt Anträge zu stellen
    • Heeressportlandesverbände
    • Heeressportvereine und Zweigvereine
  • Voraussetzung
    • Antragsformular (Finanzplan)
    • Beilage Stammdatenblatt

Was wird gefördert:

  1. Sportgeräteankauf, Instandsetzung, etc.
  2. Sportbekleidungsankauf
  3. Teilnahme an Sportveranstaltungen (Nenngelder, Reisegebühren, Nächtigungsgebühren)
  4. Durchführung von Sportveranstaltungen
  5. Kurs, Lehrgänge und Schulungen
  6. Einrichtung von HSV-Eignen Sportstätten/Räumlichkeiten, Betriebs-/Erhaltungskosten
  7. Versicherungskosten (Prämien) mit Vorlage der Polizze (kausaler Zusammenhang mit Vereinstätigkeit).

Was wird nicht gefördert:

  1. Strafgelder und Reuegelder
  2. Reine Freizeitaktivitäten
  3. Alkohol im Zuge von Veranstaltungen und Wettkämpfen



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