Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird auch im Einzelfall bei nationalen und internationalen Großveranstaltungen notwendig sein und verlangt. Besonders dann, wenn man vom Österreichischen Bundesheer im Rahmen der Förderung/Unterstützungsmaßnahmen des BMLV (Erlass vom 24.01.2011, GZ S93740/3-GstbAbt/2011; VBI. I, Nr. 22/2011) für Zwecke des Heeressports, Leistungen in Anspruch nimmt. Der Versicherungskomplex ist umfangreich und hat für alle Spezialfälle ein sicheres Angebot. Besonders unsere offizielle Verbandsversicherung, die GENERALI Versicherungs AG, hat immer Hilfe parat.
Der ÖHSV selbst hat für seine Mitgliedsvereine (HSLV/HSV/Zweigvereine) versicherungstechnisch vorgesorgt und 4 Grundsatzversicherungen abgeschlossen. Diese betreffen:
- (Mitglieder-)Haftpflichtversicherung für unsere aktiven HSV-Mitglieder.
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung für unsere Veranstalter, Lehrgänge und Kurse, die im jährlich aufzulegenden ÖHSV-Terminkalender und Kursplan, aufscheinen.
- Haftpflichtversicherung für Beistellung von militärischen Luftfahrzeugen im Rahmen der Fallschirmsportveranstaltungen des ÖHSV bzw. der HSV.
- Kaskoversicherungen für Beistellung von Heeres-Kfz gemäß Erlass BMLV vom 24.01.2011, GZ S93740/3-GstbAbt/2011; VBI. I, Nr. 22/2011, Pkt. 2.
I. (Mitglieder-) Haftpflichtversicherung
Unter der Pol. Nr. 3/81/34582587 hat der ÖHSV hat mit der GENERALI Versicherungs AG einen langfristigen Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet folgende Bestimmungen, die auszugsweise wiedergegeben werden:
Wer und was ist versichert?Die Versicherung bezieht sich im Rahmen der üblichen Versicherungsbedinungen auf Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes gestellt werden können, wenn durch die Vereinstätigkeit der aktiven Mitglieder eine dritte fremde Person getötet, verletzt oder an ihrer Gesundheit geschädigt bzw. fremdes Eigentum beschädigt wird. Derartige Ansprüche können sich
- an das HSV-Mitglied selbst oder an die Heeressport-Funktionäre und
- an den Verband (ÖHSV/HSLV), den Verein (HSV/Zweigverein) oder seine Funktionäre richten.
Ausgenommen bleiben lediglich Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Kraftfahr- und Flugsport und aus der Haltung oder Benützung von Kraftfahrrädern, Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen.
Wie hoch sind die Leistungen?
Jedes aktive Mitglied, aber auch der ÖHSV bzw. seine Mitgliedsverbände, kann für einen Schaden, den er einem Dritten schuldhaft zugeführt hat, ersatzpflichtig gemacht werden. Die Pauschalversicherungssumme beträgt derzeit 500.000 EUR pro Schadensfall.
Was ist bei einem Schadensfall zu tun?
Tritt beim ÖHSV/HSLV/HSV/Zweigverein oder beim Sportbetrieb ein Ereignis ein, das zu einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung führt und wird für dieses Ereignis die Verbands/Vereinsleitung oder ein HSV-Mitglied verantwortlich gemacht, so muss dieser Vorfall sofort dem Verbandspräsidium des ÖHSV gemeldet werden. Vom ÖHSV wird dann unverzüglich die Meldung an das Bundesheer-Referat der GENERALI Versicherungs AG, 1210 Wien, weitergeleitet. Die Behandlung des Falles wird dann von der GENERALI Versicherungs AG unverzüglich übernommen.
Funktionäre des ÖHSV/HSLV/HSV und deren Mitglieder werden hiermit auf diese Versicherung aufmerksam gemacht. Sie ist eine wertvolle Hilfe und bietet IHNEN Schutz, wenn wegen eines Schadens, der einem Anderen zugefügt wurde, Anklage erhoben bzw. Ersatz beansprucht wird. Bei ungerechtfertigten Ansprüchen oder Anklagen wird aus der Haftpflichtversicherung ein Anwalt zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche zur Verfügung gestellt.
II. Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Viele HSV haben bereits mit der GENERALI Versicherungs AG eine eigene Veranstalterhaftpflichtversicherung für ihren Verband (HSLV)/Verein (HSV) abgeschlossen. So auch der ÖHSV für seine eigenen Verbandsveranstaltungen, Verbandslehrgänge und Verbandskurse unter der Pol. Nr. 3/81/34582543.
Wer und was ist versichert?
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung bezieht sich im Rahmen der üblichen Versicherungsbedingungen auf Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes gestellt werden, wenn durch die Veranstaltung, des Lehrganges bzw. Kurses, eine Person getötet, verletzt oder an ihrer Gesundheit geschädigt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Derartige Ansprüche können sich von dritten fremden Personen an den jeweiligen Verbands-, oder Vereinsvorstand, Bundesfachwart, Aufsichtsorgan (Trainer/Sektionsleiter),oder an den ÖHSV/HSLV/HSV/Zweigverein, also an den Veranstalter selbst, richten.
Ausgenommen bleiben wieder Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Radfahr-, Kraffahr-, Wasserfahrzeuge und Flugsport. Für diese Sportarten gibt es aber eine eigene Versicherung, die man immer für diese Sportarten gesondert abschließen kann. Jeder Mitgliedsverein des ÖHSV und eines HSLV kann für einen Schaden, den er einem Dritten schuldhaft zugefügt hat, ersatzpflichtig gemacht werden. Es ist daher jeden HSLV/HSV/Zweigverein zu empfehlen, sich bezüglich Abschluss einer entsprechender Veranstalterhaftpflichtversicherung – sofern noch keine abgeschlossen wurde – umgehend mit der GENERALI Versicherungs AG, Bundesheer-Referat, Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, ins Einvernehmen zu setzen und zumindest ein entsprechendes Angebot einzuholen. Die Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt von HSV zu HSV verschieden, je nach Beantragung der Höhe, bis zu 500.000 EUR pro Schadensfall. Im Schadensfall gilt für das Verfahren die gleiche Vorgangsweise wie unter Abschnitt I.
III. Haftpflichtversicherung für Beistellung von Luftfahrzeugen des ÖBH
Der ÖHSV hat einen Haftpflichtversicherungsvertrag mit der Pol. Nr. 3/81/15864088 abgeschlossen, in dessen Vertragsvolumen alle Luftfahrzeuge (Hubschrauber, Flächenflugzeuge – AUSGENOMMEN DÜSE), die vom BMLV dem ÖHSV/HSLV/HSV/Zweigverein zur Unterstützung von Fallschirmsportveranstaltungen des Heeressport überlassen werden.
Was ist versichert?
Wenn aus dem militärischen Luftfahrzeugen ein Teil (Kamera, Ausrüstungsgegenstand, usw.) eines Sportlers oder Funktionärs (Teilnehmer im Rahmen der jeweiligen Fallschirmsportveranstaltung mit Mitfluggenehmigung des BMLV) hinausfallen sollte und dadurch dritte fremde Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden. Die Versicherung leistet auch, wenn durch einen Fallschirmspringer ein Flugzeugteil beschädigt und herab geworfen wird und dadurch Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden. Die Pauschalversicherungssumme beträgt 436.037 EUR. Im Schadensfall gilt für das Verfahren die gleiche Vorgangsweise wie unter Abschnitt I.
IV. KAKSO-Versicherung für Beistellung von HeeresKfz
Der ÖHSV hat einen Kaskoversicherungsvertrag mit der Pol. Nr. 3/53/68247656 abgeschlossen.
Was ist versichert?
Wird ein HeeresKfz beigestellt gemäß Erlass BMLV vom 24.01.2011, GZ S93740/3-GStbAbt/2011 (VBI. I, Nr. 22/2011), Pkt. 2., für Zwecke des Heeressports, durch den eingeteilten Kraftfahrer (VERSCHULDEN) beschädigt und das BMLV stellt Reparaturkosten oder Ablösekosten an den Bedarfsträger in Rechnung, werden die Kosten ersetzt. Pauschalversicherungssumme maximal 36.336 EUR pro Schadensfall und beigestelltem HeeresKfz.
V. Sportunfälle versichern
Dass eine Pflichtversicherung für alle „Freizeitunfälle“ sinnvoll wäre, steht außer Zweifel. Die Invaliditätsversorgung von Freizeitunfällen ist gegenüber Arbeitsunfällen schlechter. Sportverletzungen durch Regelwerk, Aufklärungsarbeit, Ausrüstung, usw., entgegenzuwirken, ist ein wichtiger moralischer Auftrag für den ÖHSV. Eine versicherungsrechtliche Diskriminierung des Sports aber, der seine gesundheitliche Nützlichkeit täglich subjektiv und objektiv beweist, ist widersinnig und daher abzulehnen. Dazu kommt, dass es wesentlich leichter ist abzuschätzen, wie viel der Sport durch Unfälle kostet und wesentlich schwerer, wie viel der volkswirtschaftlich bringt.
Fasst man Sport und Schulsport zusammen, werden pro Jahr an die 120.000 Sportunfälle registriert. Was die Entwicklungsdynamik betrifft, ist die Zahl der Unfälle stationär behandelter Fälle im Bereich Heim, Freizeit und Sport in den letzten Jahren deutlich gestiegen, während im Bereich Arbeit und Verkehr der gegenteilige Trend vorliegt. Bemerkenswert: Nur 2 % aller Sportverletzungen entstehen bei Abenteuersportarten, wenn gleich die Schwere der Verletzungen deutlich höher ist.
Während ein „normaler Sportunfall“ durchschnittlich 7 Spitalstage braucht, benötigt ein verletzter Paragleiter dreimal so lange ein Bett im Spital. Das Unfallrisiko liegt beim Rafting, Segelfliegen und Bungeejumping unter einem Prozent, beim Fußballspielen sind es jedoch gar vier Prozent. Mengenmäßig liegen Skifahren und Fußball mit jeweils ca. 29.000 Verletzungen mit Abstand an der Spitze. Leider wird immer erst dann das Thema VERSICHERUNGEN heiß, wenn im Spitalsbett Zeit zum Nachdenken angesagt ist – dann ist es aber meistens schon zu spät. Vorsorge ist daher für alle Heeressportler, ob Spitzen-, Leistungs- oder Hobbysportler, oberstes Gebot.
Privathaftpflicht gegenüber Dritte
Funktionäre und Trainer sind angehalten, auf die (Unfall-) Gefahren des Sports aufmerksam zu machen, dass durch die Privathaftpflichtversicherung Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens gegenüber Dritte abgedeckt sind. Wir sprechen in diesem Fall oft fälschlicherweise von der Haushaltsversicherung, in welcher entweder 750.000 EUR oder 1.500.000 EUR Deckungssummen eingeschlossen sind. Diese Versicherungssummen können in manchen Fällen nicht ausreichen.
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ist aber sehr wohl SPORT miteinbezogen. Gemeint ist nicht nur der in Vereinen ausgeübte Leistungs- und Spitzensport, sondern auch der Breitensport. In diesem Sinn ist unter Sport jede erlaubte zweckfreie Tätigkeit zu verstehen, bei der es auf Kunst und Geschick ankommt und bei der im Prinzip die Möglichkeit wettbewerblicher Tätigkeiten nach definierten Leistungsregelen besteht. Neben dem Wettkampf selbst gehört zur Sportausübung das Training, das ist das bewusste und methodische Üben zur Verbesserung einer sportlichen Leistung.
Sport-Unfallversicherung
Wer bei Sportunfällen auch Unfall (Tod, Invalidität, Taggeld, Spitalgeld, Heil- und Bergungs-, sowie Rückholkosten) versichert sein möchte, muss eine auf seinen Namen oder auf den seines Vereins lautende Zusatz-Unfallversicherung abschließen.