Gemäß Geschäftsordnung des ÖHSV (4. Ausgabe), vom 24.03.
1994, Abschnitt III., Pkt. 3.2., können vom Verbandsvorstand des
ÖHSV „Bundesfachwarte“ (BFW) für einzelne Sportdisziplinen
bestellt werden.
Die Entscheidung, ob die Bestellung eines BFW notwendig ist,
obliegt alleine dem Verbandsvorstand.
Für die Tätigkeit der BFW sind die Richtlinien des ÖHSV
maßgebend. Sie haben den Spitzen-, Leistungs- und
Nachwuchsbereich in ihrer Sparte im gesamten Heeressport zu
koordinieren, Verbandskurse abzuhalten und für die Durchführung
von ÖHSV-Verbandsmeisterschaften Sorge zu tragen.
BFW sind Organe des Verbandes
- Über Antrag des 11. ordentl. Verbandstag 1978 des ÖHSV und
einstimmigen Beschluss des Verbandsvorstandes, vom 12.12.1978
wurden nachstehende Richtlinien für die Bundesfachwarte des
ÖHSV festgelegt:
BFW sind Unterstützungsorgane des Verbandsvorstandes und
daher nur diesem für ihre Tätigkeit verantwortlich.
- Die Tätigkeit der BFW ist auf die sportliche Leistungsförderung in
einzelnen Sportdisziplinen und der dazu notwendigen finanziellen
Maßnahmen ausgerichtet.
- Ihr Wirkungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet.
1. Bestellung
Die BFW werden für einzelne Sportdisziplinen vom
Verbandsvorstand eingesetzt.
Die Entscheidung, ob die Einsetzung eines BFW erforderlich ist,
obliegt allein dem Verbandsvorstand.
2. VoraussetzungenEin BFW soll folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Entsprechende Fachkenntnis in der jeweiligen Sportart, wobei eine
absolvierte Ausbildung erwartet wird, die mindestens dem
Lehrwart oder einer analogen Ausbildungsstufe, je nach Sportart,
entspricht.
- Die BFW sollen nach Möglichkeit den dienstlichen
Körpergrundausbildungskurs absolviert haben.
- Ohne entsprechende Ausbildung bestellte BFW sollen der
Lehrwarte-, bzw. einer gleichwertigen Ausbildung, zugeführt
werden.
3. Tätigkeitsmerkmale
Es obliegt dem BFW:
- Die Planung und Koordinierung der sportlichenTätigkeit in seiner Disziplin im gesamten Bundesgebiet gemäß den geltenden
Wettkampfbestimmungen bzw. Richtlinien der Sportfachverbände
und der BSO. Daraus ergibt sich die Erstellung
eines Arbeits- und Finanzierungsplanes für den Spitzen-,
Leistungs- und Nachwuchsbereich für den Zeitraum eines
Kalenderjahres.
- Die Förderung der sportlichen Leistungsmöglichkeiten durch
entsprechende Wettkampfgestaltung wie
- Veranstaltungen von nationalen Wettkämpfen des ÖHSV und
besonders der regelmäßig durchzuführenden ÖHSV Verbandsmeisterschaft
(zumindest 1 x jährlich) gemäß den
geltenden Verbandsrichtlinien.
- Überwachung der Wettkampftätigkeit der einzelnen HSV Sektionen.
- Aktivierung der Wettkampftätigkeit zwischen HSV und
sonstigen Sportvereinen im regionalen Bereich.
- Verbindungsaufnahme auf nationaler Ebene, u.a. mit den Sport-
Fachverbänden, und Teilnahme an Meisterschaften, sowie
sonstigen inländischen Veranstaltungen.
- Feststellung des Leistungskaders, sowie Aufstellung eines
ÖHSV-Wettkampfkaders in den jeweiligen Sportdisziplinen
und Beschickung von Wettkämpfen.
- Aufnahme von internationalen Verbindungen und Durchführung
von internationalen Veranstaltungen des ÖHSV nach
Absprache/Vereinbarung mit dem Verbandspräsidium des
ÖHSV.
- Festlegung und Durchführung der sportlichen Ausbildungstätigkeit
nach den Notwendigkeiten und Zielvorstellungen des Verbandes,
wie
- Abhaltung von Leistungskursen sowie Kampfrichterschulungen
u.a.m.
- Erstellung von Qualifikationsbestimmungen und Limits für die
Aufnahme in ein Wettkampf- bzw. Jugendkader des ÖHSV.
- Ausarbeitung von Richtlinien sowie Verleihung von
Leistungsabzeichen des ÖHSV für die jeweilige Disziplin nach
Genehmigung durch den Verbandsvorstand.
- Unterstützung der von den HSLV eingesetzten
„LANDESFACHWARTEN“, sowie Funktionärstätigkeit in den
Sektionen der HSV, durch
- Beratung und Unterstützung bei deren Vorhaben.
- Schulung nach Absprache mit dem Verbandspräsidium des
ÖHSV in Belange der einzelnen Sportdisziplinen.
- Antragstellung zur Beschaffung von Fachliteratur an den ÖHSV
zur Weiterleitung an die HSLV, bzw. Sektionen der HSV für die
Sektionsleiter und Trainer in den Vereinen.
- Beratung des Anlagen- und Gerätesektors, wie
- Koordinierung und Beratung bei der Beschaffung von
Sportgeräten und Sportausrüstung.
- Beratung der HSLV/HSV und Unterstützung der Anträge an den
ÖHSV auf dem gesamten Sportstättenbereich.
4. Finanzielle Belange
Die jährlichen Subventionen an die BFW dienen alleine der
Spitzen-, Leistungs- und Nachwuchsförderung im gesamten
Heeressport und sind vom Verbandsvorstand, auf Vorschlag des
Verbandspräsidiums, festzulegen.
„Ein ANRECHT der BFW auf jährliche Subventionszuteilung
besteht nicht!“
Die Subventionszuteilung an die BFW erfolgt vom ÖHSV an diese
DIREKT und ist direkt gemäß den Weisungen des Verbandes mit
dem Verbandskassier abzurechnen. Die widmungsgemäße und erfolgsorientierte Verwendung der
Subventionsmittel im Rahmen des jährlichen BFW-Budgets (75 %
gemäß Widmung; 25 % nach Ermessen der BFW) ist von den BFW
streng zu beachten.
Ausgaben aus dem jährlichen BFW-Budget dürfen NUR
verwendet werden für:
- ordentliche HSV-Mitglieder, die für diesen in der lfd. Meisterschaft
eines Sport-Fachverbandes startberechtigt sind, bzw.
- für einen HSLV/HSV als Funktionär oder Trainer hauptamtlich
(ehrenamtlich) tätig sind.
Die Verwendung von Subventionsmittel des ÖHSV für
DOPPELMITGLIEDER (= HSV-Mitglied;
Meisterschaftsteilnahme für einen anderen/zivilen Verein) ist
strengstens untersagt!
Die Widmung für die geldlichen Ausgaben sind die
im Finanzierungsplan (Sportprogramm der BFW) anerkannten
Ausgaben, sowie die der sonstigen Spitzen-, Leistungs- und
Nachwuchsförderung dienenden Ausgaben.
- Grundsätzlich gelten im Sinne der Widmung folgende Ausgaben:
- Abhaltung von ÖHSV-Leistungskursen zur Förderung des
Spitzen-, Leistungs- und Nachwuchssports.
- Unterstützung zur Entsendung der Lehrwarte- und
Trainerausbildung, Kampfrichterschulung, u.a.m.
- Teilnahme der ÖHSV-Wettkampfkader an Wettkämpfen im In- und
Ausland nach Absprache mit dem Verbandspräsidium des
ÖHSV.
- Ankauf von Fachliteratur für die HSLV/HSV.
- Subventionsmittel der BFW dürfen NICHT verwendet werden
für
-Ankauf von Sportgerät und -Bekleidung, u.ä.
- Ankauf von Futtermittel.
- Finanzierung einzelner Verbands-, bzw. Vereinsvorhaben (z.B.
Fachverbandskurse durch Kostenbeteiligung der Trainer- und
Ausbildungshonorare; Kursgebühren; Druckkostenbeitrag für
OL-Karten, usw.).
- Ankauf von Medaillen, Urkunden, u.ä. (sind aus eventuellen
Nenngeldern abzudecken). Gilt auch für ÖHSV Verbandsmeisterschaften, sowie alle Verbands- und
Vereinsveranstaltungen!